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Schulprogramm
Im ersten Gesetz zur Umsetzung des besseren
Schulkonzeptes vom 18. Juli 2003 hat der Freistaat Sachsen die
Arbeit der Schulen mit einem Schulprogramm verbindlich geregelt.
Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept
der pädagogischen Visionen, Leitbilder, Zielvorstellungen und
Entwicklungsplanungen einer Schule.
Es enthält verbindliche Vorgaben verbunden
mit Formen der Überprüfung schulischer Arbeit.
Bei der Schulprogrammarbeit werden alle schulischen Gruppen angemessen
einbezogen.
Das Schulprogramm aus dem Jahre 2007 wurde im Schuljahr 2009/2010 im Rahmen der Evaluation überarbeitet und erweitert. Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 20.10.2010 ist nunmehr die neue Fassung gültig, die wir auf den folgenden Seiten vorstellen.
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